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Infos zur Struktur, Aufgaben und der Geschichte des BSBD BSBD – Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands
Von den in den 320 Vollzugseinrichtungen in den 16 Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland tätigen 36.000 Justizvollzugsbediensteten sind über 70 Prozent Mitglieder des BSBD, der größten gewerkschaftlichen Organisation im Strafvollzug.
Geschichte Als Nachfolgeorganisation des bereits vor 1933 bestehenden Vereins Deutscher Strafanstaltsbeamten wurde nach dem 2. Weltkrieg in Nordrhein-Westfalen der Verband der Strafanstaltsbediensteten Deutschlands gegründet, um allen in den Justizvollzugsanstalten in 13 unterschiedlichen Laufbahnen tätigen Beamten (allgemeiner Vollzugsdienst, Werkdienst, Krankenpflegedienst, höherer, gehobener, mittlerer Vollzugs- und Verwaltungsdienst, ärztlicher Dienst, pädagogischer Dienst, theologischer Dienst, soziologischer Dienst, Sozialdienst, betriebswirtschaftlicher Dienst und informationstechnischer Dienst) sowie dem Tarifpersonal (Angestellten und Arbeitern) eine gewerkschaftliche Heimat zu bieten. 1957 wurde der Gewerkschaftsname in Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD) geändert.
Struktur Der BSBD ist der Dachverband einer demokratisch aufgebauten und parteipolitisch unabhängigen Gewerkschaft mit 16 Landesverbänden. Er fördert die berufspolitischen, rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Belange und Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Strafvollzugsdienst einschließlich der Anwärter und der im Ruhestand Befindlichen. Zur Durchsetzung seiner Forderungen wirkt er – unterstützt durch seine 16 Landesverbände – direkt auf Parlamente, Regierungen, Behörden, Arbeitsgeberverbände und Medien ein. Mittelbar erfolgt diese Einflussnahme über den DBB (Beamtenbund und DBB-Tarifunion). Daneben bietet der BSBD seinen Mitgliedern Rechtsschutz bei allen arbeits- und beamtenrechtlichen sowie berufspolitischen Problemen durch erfahrene Juristen. Er hilft allen Kolleginnen und Kollegen bei der Durchsetzung ihrer Interessen und der Wahrnehmung ihrer Rechte in der Berufswelt. Praxiserfahrene und sachkundige Strafvollzugsbedienstete sorgen in den Personalräten für eine gerechte und soziale Interessenvertretung. Die Mandatsträger des BSBD sind ehrenamtlich tätig (keine vollzugsfremden Berufsfunktionäre). Sie unterstützen, beraten und fördern auch die Arbeit in den Personalräten, da sie mit den Problemen der in den Vollzugseinrichtungen Tätigen besten vertraut sind. Der BDBD, die Gewerkschaft Strafvollzug, ist dem DBB (Deutscher Beamtenbund und DBB-Tarifunion) angeschlossen. Der DBB ist ein Zusammenschluss von Fachgewerkschaften des öffentlichen Dienstes auf Bundes und Landesebene zu der einzigen gewerkschaftlichen Spitzenorganisation im öffentlichen Dienst. Er vertritt bundesweit rund 1, 2 Mio. Mitglieder in seinen Mitgliedsgewerkschaften. Die Interessen der Arbeiter und Angestellten werden durch die DBB-Tarifunion wahrgenommen, die Tarifverträge abschließt und damit allen im BSBD organisierten Arbeitsnehmern sämtliche tarifrechtlichen Regelungen in vollem Umfang sichert. Sie vertritt über 400.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes und der privatisierten Bereiche im gesamten Bundesgebiet. Durch den Anschluss des BSBD an die Europäische Union der unabhängigen Gewerkschaften (CESI) werden auch die Interessen der deutschen Strafvollzugsbediensteten innerhalb Europa vertreten.
Aufgaben Der BSBD hat sich schon immer nicht nur auf die gewerkschaftlichen Aufgaben im engeren Sinne beschränkt, sondern auch zugleich die Gesamtbelange des Vollzuges gesehen und gefördert. So hatte bereits die Vorgängerorganisation, der Verein Deutscher Strafanstaltsbeamten, schon Anfang der zwanziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts den ersten vollständigen Entwurf eines „Reichsgesetzes über den Vollzug von Freiheitsstrafen und sichernden Maßnahmen“ vorgelegt. Nach dem Zusammenbruch des 3. Reiches hat der neu gegründete BSBD in einer Vielzahl von Stellungnahmen und Denkschriften eine gesetzliche Regelung des Strafvollzuges gefordert. An der Erarbeitung des 1977 in Kraft getretenen Strafvollzugsgesetzes war der BSBD seit 1967 durch die Mitarbeit in Fachkommissionen und durch das Verfassen umfangreicher Stellungnahmen und gutachtlicher Äußerungen wesentlich beteiligt. Neben der hierbei erhobenen Forderung, vollzugspraktischen Erwägungen ausreichend Raum zu geben, hat unsere Fachgewerkschaft immer wieder gemahnt, dass das Gelingen der Strafvollzugsreform, insbesondere von der Schaffung unabdingbarer finanzieller, personeller und baulicher Voraussetzungen abhängen werde. Im Bemühen um einen ergebnisorientierten Strafvollzug hat der BSBD bestimmenden Einfluss auf Fragen der Vollzugsgestaltung genommen und kontinuierlich versucht, die notwendige Akzeptanz der Öffentlichkeit für die schwere Arbeit in den Gefängnissen zu finden.
Das Hauptanliegen galt aber stets dem Vollzugspersonal, mit der die Qualität des Strafvollzuges steht und fällt. Der Strafvollzug ist immanenter Bestandteil der inneren Sicherheit. Seine Dienstleistung besteht in der Wiederherstellung des Rechtsfriedens, in der Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung vor inhaftierten Straftätern, aber auch in der Arbeit am Erreichen des Vollzugsziels, straffällig Gewordene wieder zu einem verantwortlichen Mitglied der Gesellschaft zu machen. Der beste Schutz vor dem Verbrechen ist ein gebesserter Täter. Daher gibt es für den Behandlungsvollzug kriminalpolitisch keine sinnvolle Alternative. Doch kann die Integration eines Straftäters in die Rechtsgemeinschaft nur gelingen, wenn auch die personellen Rahmenbedingungen dem zu erzielenden Ergebnis angepasst werden. Die Dienstleistungen der Strafvollzugsbediensteten sind ein unverzichtbarer Beitrag zu einem sicheren und funktionierenden Staatswesen. Der Schutz des Bürgers ist von höchster Priorität. Verliert der Bürger das Vertrauen in das Funktionieren der staatlichen Gewalt, fühlt er sich im eigenen Land nicht mehr sicher, dann ist er ein leichtes Opfer für rechtspopulistische oder extremistische Bestrebungen. Die Arbeit der Strafvollzugsbediensteten liegt daher im ureigensten Interesse der politischen Verantwortungsträger. Umso unverständlicher ist die Vernachlässigung des Strafvollzuges in weitern Teilen der Politik und der Gesellschaft. Die Gewerkschaft der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD) forderte daher die Landesregierungen der Bundesländer auf, trotz aller notwendigen Sparmaßnahmen daran zu denken, dass es auch noch Strafvollzugbedienstete gibt, die ihren schwierigen Beruf mit sozialen Engagement zum Schutze der Gesellschaft und zur Sicherung des Rechtsfriedens ausüben. Der BSBD-Landesverband Hessen ist mit rund 1.300 Mitgliedern neben den Landesverbänden in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen der fünftgrößte der 16 Landesverbände. Der Landesverband Hessen blickte im Jahr 2007 auf sein 50-jähriges Bestehen zurück. Aus diesem Anlass wurde in einer Feierstunde am Freitag, den 23. November 2007 im Bürgerhaus der Stadt Butzbach an die 50-jährige Geschichte der Fachgewerkschaft erinnert und über die vielfältigen vor uns liegenden Aufgaben gesprochen. Der hessische Justizminister Jürgen Banzer, Vertreterinnen und Vertreter der Landtagsfraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sowie der Bundesvorsitzende des BSBD, Herr Anton Bachl (Straubing) und der Landesvorsitzende des DBB, Herr Walter Spieß haben an dieser Veranstaltung teilgenommen.
Auf mein
Vorwort zum 50jährigen Jubiläum auf dieser Internetseite, das
Grußwort des Bundesvorsitzenden Anton Bachl
und den
Programmablauf darf ich besonders hinweisen.
Pressemeldungen und weitere Infos finden Sie hier.
Uwe Röhrig
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