Fachgruppenvertreter

Zur Bearbeitung besonderer Berufsfragen und zur Vertretung der Belange der einzelnen Fachgruppen des Strafvollzugsdienstes werden gem. § 11 in Verbindung mit § 12 (3) e der Satzung des Landesverbandes für den Bereich des Ortsverbandes durch die Hauptversammlung Gruppenvertreter gewählt. Die Fachgruppenvertreter beraten und unterstützen den Ortsverbandvorstand in fachspezifischen Berufsangelegenheiten. Die Fachgruppenvertreter bleiben bis zur Neubestellung durch die Hauptversammlung im Amt.

Folgende Fachgruppenvertreter wurden für den Ortsverband gewählt: