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Mitgliedschaft im BSBD Hessen
Mit über 1.300 Mitgliedern zählt der BSBD Hessen zu der stärksten Mitarbeitervertretung im
hessischen Justizvollzug. In vielen Justizvollzugsanstalten bilden Mitglieder
des BSBD die Mehrheit im örtlichen Personalrat. Die Mehrheit im Hauptpersonalrat stellt ebenfalls der BSBD Hessen.
Eine Mitgliedschaft im BSBD Hessen zahlt sich aus: Die Leistungen der Mitgliedschaft im Überblick
Zuständig für die Mitgliederverwaltung des BSBD Hessen ist Karsten Müller (c/o JVA Weiterstadt) Persönliche Änderungen können Sie an die E-Mail-Adresse mitgliederverwaltung@bsbd-hessen.de richten.
Änderungen der Adresse,
Änderungen der Beitragsart (z.B. Beendigung der Ausbildung, oder Beendigung der
aktiven Dienstzeit), oder den Wechsel in einen anderen Ortsverband z.B. nach
Versetzung oder einfach nur die Änderung von Kontaktdaten können per E-Mail mitgeteilt werden.
Änderungen können Sie direkt der Mitgliederverwaltung
anzeigen - Der Ortsverband wird sodann entsprechend unterrichtet. Eine
doppelte Anzeige ist nicht notwendig. Selbstverständlich können Sie auch ein
Vorstandsmitglied in Ihrem Ortsverband ansprechen, der dann die Änderung an die
Mitgliederverwaltung übermittelt. Die Kündigung der Mitgliedschaft kann ebenfalls per E-Mail an mitgliederverwaltung@bsbd-hessen.de erfolgen. Bitte beachten Sie die Fristen laut Satzung.
Eine starke Gewerkschaft mit starken Leistungen Der BSBD Hessen vertritt aktiv die Interessen aller im Justizvollzug tätigen Bediensteten. Ein starker Verband der in der Politik und der Justizverwaltung Gehör findet. Im BSBD organisierte Mitglieder sind kein Anhängsel vollzugsfremder Organisationen und Gewerkschaften.
Der BSBD Hessen hat für die Bediensteten des Justizvollzugs den besten Stellenkegel im allgemeinen Vollzugsdienst und im Werkdienst erkämpft. Wir haben uns eingesetzt, dass die Regelungen für den Stellenkegel bis 2015 fortgeschrieben wurden.
Der BSBD Hessen hat alleine dafür gesorgt, dass die ungerechtfertigte Erhöhung der Lebensarbeitszeit wenigstens durch eine Staffelregelung für Schicht- und Wechselschicht Dienst leistende Kolleginnen und Kollegen des allgemeinen Vollzugsdienst, Krankenpflegedienst und Werkdienst abgemildert wird.
Weitere Hinweise: |