Tätowierungen bei Uniformträgern

Bei der Landeshauptvorstandssitzung am 20.06.2023 in Lich hat Koll. Ralf Kiesow, Vorsitzender des Ortsverbands Kassel II mitgeteilt, dass das Abdecken von Tattoos für Bedienstete, die zum Tragen von Uniform verpflichtet sind, absolut nicht mehr zeitgemäß ist. Bei 30-35 Grad im Hochsommer ist es eine Zumutung, dass Bedienstete, die Tätowierungen am Arm haben, diese durch irgendwelche „Überzieher“ abdecken sollen. Hier muss dringend nachgesteuert werden. Polizisten, so Kiesow, haben z.T. auch großflächige Tätowierungen und zeigen diese völlig normal in der Öffentlichkeit i.V.m. ihrer Uniform. Kein Hahn kräht nach der Dienstkleidungsordnung. Warum dann nicht auch Bedienstete in einer JVA, die nicht so in der Öffentlichkeit stehen wie die Polizei. Wenn eine Krankenhausausführung o. ä. durchzuführen ist, könnten dann diese Überzieher genutzt werden, aber innerhalb des umfriedeten Bereichs einer JVA sollte von dieser strengen Vorgabe abgesehen werden.