Der Hessische Justizvollzug geht einen modernen Schritt: Ab dem 1. Juli 2025 dürfen laut der Hessenschau Justizvollzugsbedienstete sichtbare Tätowierungen tragen, sofern diese den Anforderungen an Neutralität, Verfassungstreue und Zurückhaltung entsprechen. Damit fällt eine Regelung, die bislang das Verdecken aller Tattoos im Dienst vorschrieb.
Der BSBD Hessen begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. Seit Jahren setzt sich die Gewerkschaft für mehr Toleranz und Selbstbestimmung der Kolleginnen und Kollegen im Justizvollzug ein – auch bei äußeren Merkmalen wie Tätowierungen. Nun ist es gelungen, diese Forderung mit Nachdruck in der politischen Debatte zu platzieren und erfolgreich durchzusetzen.
Wie die hessenschau am 18. Juni 2025 berichtete, reagiert das Justizministerium damit nicht nur auf gesellschaftlichen Wandel, sondern auch auf den Fachkräftemangel. Für den BSBD ist klar: Attraktive und realitätsnahe Arbeitsbedingungen sind ein wesentlicher Faktor für die Zukunftsfähigkeit des hessischen Vollzugs.
