Tarifunion: TV-H überholt TV-L bald auch in den meisten Tabellenwerten
„Nachdem sich der TV-H schon in der Vergangenheit neben den Kinderzulagen, dem stufengleichen Aufstieg, dem Hessenticket sowie den nachstehend aufgelisteten, zahlreichen weiteren Aspekten vom TV-L abgehoben hatte, wird er mit der zum 1. August 2023 stattfindenden linearen Erhöhung auch in den allermeisten Tabellenwerten besser sein als der TV-L“, stellt Heinrich Roßkopf, Vorsitzender des Tarifausschusses des dbb Hessen, zufrieden fest.
„Spätestens dann wird das Gerücht, das sich z. T. hartnäckig festgesetzt hatte, wonach der TV-L der bessere Vertrag sein sollte, widerlegt sein.“
Hier zur Veranschaulichung eine Liste der Vorteile sowie eine Vergleichstabelle:
- Stufengleicher Aufstieg 2
- Kinderzulage § 23a
- Freifahrtsregelung
- Ehrenamtliche Tätigkeiten 1 Tag Sonderurlaub
- Keine Unterbrechung der Stufenlaufzeit bei Erziehungsurlaub
- Pauschalierung der Erschwerniszulagen
- Zulage für Bedienung von Großgeräten § 50
- Umwandlung Jahressonderzahlung in Freizeit
- Weiterbeschäftigung nach Ausbildung in Stufe 2
- Einführung einer Stufe 1a und 1 b bei neueinstellungen
- Zusatztage für Väter
- Einführung der EG 16
- Eingruppierung Strw. EG 6
- Eingruppierung Kofü EG 9a
- Eingruppierung Streckenw art EG 9a
- Eingruppierung Bauwarte EG 9a
Kommentar unserer Tarifvertreterin Wilma Volkenand hierzu:
„An alle, die gebetsmühlenartig wünschten zum TV-L zurück zu wollen. Der Satz „alle verhandeln zusammen nur Hessen muss ein eigenes Ding machen“ – lässt mir die Ohren bluten. Einige sind vollkommen resistent gegen mündliche Aufklärung. Wenige Wochen später burzeln abermals die Rückkehrwünsche über die Lippen der unbelehrbaren. Ein gutes Zeichen dafür das sie der Bitte nach „informiert euch und dann reden wir nochmal“ nicht nachgekommen sind.
Sicher steht an der Eigenständigkeit auch ein Preisschild.
UNTERSTÜTZT DIE GEWERKSCHAFTEN – FOLGT DEN AUFRUFEN – GEHT RAUS ZU DEMOS BEI TARIFVERHANDLUNGEN.“