Ein weiterer Meilenstein ist erreicht, es befinden sich beabsichtigte Änderungen der genannten Verordnung im Anhörungsverfahren. Hier ein Auszug:
§ 4 „Höhe und Berechnung der Zulage“ wird wie folgt geändert:
Abs. 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Nr. 1 wird die Angabe „3,25“ durch „4,10“ ersetzt.
bb) Nr. 2 wird wie folgt geändert:
aaa) In Buchst. a wird die Angabe „0,65“ durch „0,80“ ersetzt.
bbb) In Buchst. b wird die Angabe „2,61“ durch „3,30“ ersetzt.
In Abs. 2 wird die Angabe „0,79“ durch „1,00“ ersetzt.“
Link zur aktuellen Verordnung: Bürgerservice Hessenrecht