Rechtsschutz

Nicht nur spektakuläre Einzelfälle, sondern das insgesamt risikoreiche Arbeitsfeld im Justizvollzug machen einen wirksamen Schutz für die Justizvollzugsbediensteten unumgänglich erforderlich. Viele im BSBD organisierte Kolleginnen und Kollegen haben bereits in für sie kritischen Situationen die Hilfe und Unterstützung durch eine starke, mit der Materie vertraute Gewerkschaft schätzen gelernt.

Immer dann, wenn ein Mitglied unserer Organisation des Rechtsschutzes bedarf, erhält es diesen ohne Rücksicht darauf, gegen welche Entscheidungen angegangen werden soll.

Grundlage für die Rechtsschutzgewährung ist die Rechtsschutzordnung des Deutschen Beamtenbundes (Landesbund Hessen), die als Anhang zur Satzung abgedruckt ist sowie bei Ihrem Ortsverband oder der Geschäftsstelle des Landesverbandes erhältlich ist.

Rechtsanwaltliche Vertretung erfolgt grundsätzlich durch den Justiziariat des dbb Hessen. Rechtsschutzanträge sind über den jeweiligen Ortsverband zu richten an den Rechtsschutzbeauftragten unseres Landesverbandes.

E-Mail: rechtsschutz@bsbd-hessen.de

Rechtsschutzverordnung des dbb Hessen