Der Anhörungstermin zum Gesetzentwurf zur Besoldung wurde vom dbb Hessen und seinen Fachgewerkschaften genutzt, um deutliche Kritik an den geplanten Regelungen zu äußern. Besonders kritisch bewertet wird die Heranziehung eines fiktiven Partnereinkommens („Phantasieeinkommen“) bei der Berechnung einer amtsangemessenen Alimentation. Nach Auffassung des dbb widerspricht dieser Ansatz den verfassungsrechtlichen Vorgaben und der Fürsorgepflicht des Dienstherrn.
Statt einer rechtssicheren und verfassungskonformen Besoldung droht den hessischen Beamtinnen und Beamten erneut der Gang vor die Gerichte, um ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Noch besteht die Möglichkeit, den Gesetzentwurf entsprechend nachzubessern.
Die ausführliche Berichterstattung sowie die Stellungnahme des dbb Hessen finden Sie in den dbb Hessen Nachrichten 6 (PDF):
