Parlamentarischer Abend

Die Landtagspräsidentin Astrid Wallmann und der Ministerpräsident Boris Rhein begrüßen die Ehrengäste aus Politik, Gesellschaft und aus den Verbänden. Unser Geschäftsführer Husam Sanori hat für unsere Fachgewerkschaft des Justizvollzuges teilgenommen. Justizvollzug und die Polizeigewerkschaft DPolG, die durch den Landesvorsitzenden Björn Werminghaus auf dem Parlamentarischen Abend vertreten wurde, sind gemeinsam unter dem Dach des dbb organisiert. Der Landesvorsitzende des dbb Heini Schmitt mit dem Pressesprecher Andreas Nöthen und unser Justizminister Christian Heinz waren unter den Gästen. Wir bedanken uns für die Einladung und die gute Gelegenheit Kontakte zu knüpfen.

Landesvorstandssitzung Juli 2024

Unser Landesvorstand tagte am 10. Juli 2024 in der JVA Gießen. Ganz besonders die Abteilung des offenen Vollzuges war Mittelpunkt unseres Austauschgespräches mit der Leitung. Zahlreiche Themen, die für die Gewerkschaftsarbeit von enormer Bedeutung sind, haben unsere interne Landesvorstandssitzung zu einer kurzweiligen Veranstaltung werden lassen. Es gibt jede Menge zu tun.

© by JVA Gießen

Landeshauptvorstandsitzung 2024

Die Ortsverbandsvorsitzenden und die Fachgruppenvertretung des BSBD Hessen kamen am 27. Juni 2024 zur Landeshauptvorstandssitzung im Klosterwald/Lich zusammen. Neben dem Tätigkeitsbericht des Landesvorstandes wurden für den Landesvorstand verbindliche Beschlüsse gefasst. Wir bedanken uns bei allen, die in Lich dabei waren. Austausch und zusammen Wirken ist uns wirklich eine Herzensangelegenheit. Der Justizvollzug will und muss in der Öffentlichkeit und in der Politik vertreten werden.

Geplante Änderung der Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen

Ein weiterer Meilenstein ist erreicht, es befinden sich beabsichtigte Änderungen der genannten Verordnung im Anhörungsverfahren. Hier ein Auszug:

§ 4 „Höhe und Berechnung der Zulage“ wird wie folgt geändert:
Abs. 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Nr. 1 wird die Angabe „3,25“ durch „4,10“ ersetzt.
bb) Nr. 2 wird wie folgt geändert:
aaa) In Buchst. a wird die Angabe „0,65“ durch „0,80“ ersetzt.
bbb) In Buchst. b wird die Angabe „2,61“ durch „3,30“ ersetzt.
In Abs. 2 wird die Angabe „0,79“ durch „1,00“ ersetzt.“

Link zur aktuellen Verordnung: Bürgerservice Hessenrecht